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12.02.2016, 08:52 Uhr

Unzulässige Wahlwerbung / Landeselternausschuss

"Unvermögen oder Absicht des Ministeriums?"

 

 

Unzulässige Wahlwerbung/Landeselternausschuss

Unvermögen oder Absicht des Ministeriums?

In der heutigen Innenausschusssitzung musste die Landesregierung eingestehen, dass das Integrationsministerium bereits am 15. Januar von einem umstrittenen Flugblatt des Landeselternausschusses Bescheid wusste, jedoch keine weiteren Schritte einleitete. Der Landeswahlleiter hatte den Flyer vergangene Woche als unzulässige steuerfinanzierte verdeckte Wahlwerbung bewertet und die weitere Verteilung gestoppt. Dazu erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Alexander Licht:

„Hier stellt sich erneut die Frage, ob es mal wieder Unvermögen des Integrationsministeriums war oder bewusste Absicht von Rot-Grün, den Flyer laufen zu lassen, um die CDU-Landtagsfraktion bewusst mit Steuermitteln zu diskreditieren.“

Im Ausschuss  hatte die Landesregierung ebenfalls eingestanden, dass die Internetseite des Landeselternausschusses in den bereits abgerechneten Jahren mit Steuermitteln gefördert wurde. Das würde bedeuten, dass bei gleichbleibender Praxis weiterhin mit Steuergeldern Wahlkampf betrieben würde. Denn das Flugblatt läuft samt Kampagne über die Internetseite weiter.

„Die Landesregierung muss den Landeselternausschuss dringend darüber aufklären, dass eine Weiterverbreitung des Flyers über eine steuerfinanzierte Internetseite nicht möglich ist. Das gilt auch für die anderen Ausgabeposten des Landeselternausschusses, die über den Landeshaushalt abzurechnen sind“, so Licht.


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