© ALEX LICHT LANDTAGSABGEORDNETER

Pressemitteilungen

27.03.2017, 07:19 Uhr

Redemanuskript des stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der CDU Landtagsfraktion, Alexander Licht, zur ersten Beratung des Hahn Verkaufsgesetzes

Unredigierte und unformatierte Fassung. Es gilt das gesprochene Wort

 

 Hahnverkauf Rede

Anrede
Landesgesetz zur Regelung der im Zusammenhang mit der Veräußerung des Geschäftsanteils des Landes Rheinland-Pfalz an der Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH stehenden Angelegenheiten und der Erstattung von Kosten aus nichtwirtschaftlicher Tätigkeit an Flughäfen in Rheinland-Pfalz
Anrede
Der Titel der Tagesordnung macht deutlich, dass wir nicht nur über einen
Anteilsverkauf, sondern auch über die „im Zusammenhang stehenden
Angelegenheiten“ und über Beihilferegelungen nach den Vorgaben der EU im Verkaufsverfahren heute diskutieren. 
 
1. Wir, die CDU, wir haben uns seit Jahren für eine Privatisierung des
Flughafens Frankfurt-Hahn ausgesprochen und haben die
Auflösung des Vertrages mit der FRAPORT - eines bis Jan. 2017
mit Verlustübernahme durch den Betreiber wirkenden Vertrages -
als größten Fehler der SPD geführten Landesregierung angesehen.
2. Wir wollen im jetzigen Verfahren eine bisher nicht gesicherte,
rechtsichere Umsetzung des Gesamtverkaufs des Flughafens an die
HNA Gruppe, und wollen alle Voraussetzungen einer möglichen
Konkurentenklage vermieden wissen.
3. Wir kritisieren und missbilligen, dass sie – die SPD geführte LR –
um einen Verkaufserlös von 15,1 Millionen € zu erzielen, schon
jetzt ca. 12 Millionen € an Berater ausgezahlt, oder noch zu zahlen
eingeplant haben.
4. Wir kritisieren, dass es bisher nicht möglich war ein öffentliches
Gesetz transparent zu behandeln.
 
• Ich möchte an dieser Stelle eines klarstellen und deutlich
machen, und auch dokumentiert wissen.
• Wir, die CDU Fraktion waren bisher im Wettlauf mit der Zeit des
laufenden Verkaufsverfahrens, also im Wettlauf mit Insolvenz oder
Verkauf des Flughafens, zu jeder Zeit für eine konstruktive
Zeitplanung bereit.
• Das ändert aber nichts daran, dass wieder ungeklärte Fragen haben,
die gerade in einem öffentlichen Gesetzgebungsverfahren geklärt
sein müssen.
• Wir suchen nicht das Haar in der Suppe, sondern dem Parlament
wird eine versalzene Suppe vorgesetzt und zum Auslöffeln gebeten.
Der Verkauf des Flughafens Frankfurt-Hahn nimmt seit 2014 seinen dritten
Anlauf.
Im ersten Verfahren gab es keine Käuferinteressen sondern nur
Betreiberanfragen und eine Übernahme durch ein Management buy out – also durch die aktive Geschäftsführung mit privaten Interessenten – hat man
abgelehnt.
Im zweiten Verfahren gab es dann letztendlich drei Interessenten, die bereit
waren, 1 € oder mehr zu zahlen. Was dann am Schluss als Vertragswerk
von einem Bernsteinhändler für eine chinesische Reifenfirma unterzeichnet
wurde, spottet jeder Beschreibung. Spott und Häme gegenüber der
Staatskanzlei, gegenüber dem Innenministerium gab es ja dann zuhauf und
zu Recht.
Das Kapitel ist ja noch nicht abgeschlossen. Wir erwarten ja noch einen
Rechnungshofbericht.
 
Wenn wir heute über den dritten Anlauf zum Verkauf des Flughafens und seinen Zusammenhängen in erster Lesung beraten,
dann muss ich doch den Eindruck gewinnen: Staatskanzlei und
Innenministerium haben aus den Fehlern im krachend gescheiterten Verkauf an die SYT, an einen chinesischen Reifenhändler (wie einige Medien meldeten) nur mäßig gelernt. 
 
Das gilt gerade auch für das schleppende, zögerliche, nie vollständige
Informieren des Parlaments.
Das dabei das Platzen des Notartermins im Verkauf der hessischen Anteile an die ADC Vermögensverwaltungs GmbH wie ein Paukenschlag im Verfahren wirkte war nur logisch.
Erinnerungen an den letzten Sommer wurden sofort wach. Ein
Gesellschafterwechsel als Freundschaftsdienst war die Erklärung. (Dr. Englert) 
Das hat bei mir, und in meiner Fraktion, erhebliche Wirkung zur
Beurteilung eines insgesamt rechtssicheren Verfahrens hinterlassen.
Wir, das Parlament hatten und haben bis heute keine definitiven Auskünfte auf eine mögliche Beeinträchtigung des Gesamtverfahrens.
Wenn Sie sich einmal die Mühe machen, in den gerade hier im Vorraum des
Plenums ausliegenden vertraulichen Unterlagen, in die Seiten ADC Recherchen Einblick zu nehmen, dann werden sie vielleicht alle verstehen warum ich einer ADC nie den Zuschlag gegeben hätte. Das gilt übrigens auch für die schon an die ADC (im Eilverfahren letzten Sommer) verkauften Grundstücke.
 
Ich bin mir fast sicher, das wird Herrn Barbaro im Rechnungshofbericht noch
bitter aufstoßen.
Die Öffentlichkeit, das Parlament wir müssen wissen was im
Gesetzgebungsverfahren auf welcher Grundlage zu welcher Entscheidung
führt.
Es gibt kein Geheimgesetz!
Ich erinnere an die Plenarsitzung am 23. Juni 2016 und wiederhole:
In einem Gesetzgebungsverfahren muss von Verfassungs wegen der gesamte Prozess öffentlich sein.
Sie hätten nach der Landeshaushaltsordnung ja auch anders verfahren
können.
Die Regierung hat dem Verkauf der rheinland-pfälzischen Anteile – der 82,5% - an die neugegründete HNA Airport Group GmbH verkauft. Einer Tochter wiederum der Hainan Air Travel Service Co. LtD. (Sitz in Haikou Stammkapital 500.000 €) Diese ist wiederum Teil, also auch Tochter des HNA Konzerns.
Über die restlichen 17,5% Anteile des Flughafens, die dem Land Hessen
gehören, verhandelt Hessen noch immer. Mit wem, über was und warum?
Zum Verkauf der rheinland-pfälzischen Anteile am Flughafen Hahn sagt die
MP:
„Das ist völlig unabhängig von dem, was in Hessen geschieht“
Na, wenn Sie sich da mal nicht täuschen.
 
Wann wurde aus dem Bieter ADC – der hat bspw. die Kaution gezahlt – der
Käufer HNA? Hält dieser Vorgang einem Beschwerdeverfahren unterlegener
Bieter stand?
Unter Anderem hierzu haben wir die LR um die Einsichtnahme der Absprachen mit der EU gebeten. Am Donnerstagabend kam dazu ein vertraulicher Bericht.
In einen Bericht schreibt der Absender das hinein was er lesbar machen will. Ich hätte auch hier meine eigene Bewertung gerne vorgenommen. Dass die ADC allein als Bieter die Kaution zahlte fehlt bspw. im Bericht.
Schon am 14.November letzten Jahres haben wir, die CDU Fraktion, in einem Schreiben an den Landtagspräsidenten um Unterlagen gebeten. Ich zitiere aus dem Text:
„Für den Fall, dass die Landesregierung erwägt, das Parlament erneut über ein Gesetzgebungsverfahren in den Verkauf einzubinden, bitten wir bereits jetzt darum, dem Landtag für seine Beratungen zeitnah folgende Unterlagen zur Verfügung zu stellen:;
- Eine namentliche Aufstellung der Bieter, die die Sicherheitsleistung
iHv 250.000 Euro hinterlegt haben ( vor dem Hintergrund, dass
sich unter den Bietern auch neu gegründete Unternehmen befinden
sollen, sollten aus dieser Aufstellung auch die an den einzelnen
Bietern beteiligten Personen und / oder Gesellschaften sowie der
Organe der Gesellschaften erkennbar sein),
- die Businesspläne aller Bieter, die die Sicherheitsleistung iHv
250.000 Euro hinterlegt haben,
- aussagekräftige Unterlagen zu den Geboten, die die Bieter
abgegeben haben,
- das Ergebnis ggf. erfolgter Due-Diligence-Überprüfungen sowie
- das Ergebnis der bisherigen Abstimmung mit der EUKommission.
 
Von alle dem bis Mittwochagabend 22.03.17 nichts!
Und wir aber sollen heute 24.03. bewerten und beraten. – Sachgerecht kann
das einfach nicht sein.
Jetzt liegt vertraulich, ein in großen Teilen geschwärzter, im
wirtschaftsenglisch gefasster Businessplan vor und ebenfalls ein vertraulicher Bericht zu EU Kommunikation.
(Schwärzen ist in Chinesisch wohl rot – erster Blick Zornesröte)
Am 03. März erhält das Parlament vertraulich den Kaufvertrag – mal wieder
ohne Anlagen – Protest!
Am 06. März dann doch mit Anlagen – aber ohne Businessplan und weiterer
eingeforderter Dokumente.
Man muss fast den Eindruck gewinnen, dass die Regierung alles dafür tut
damit das Parlament dem Gesetz nicht zustimmen kann.
Noch vor kurzem antwortet die LR auf eine kleine Anfrage, dass der
Businessplan nicht zum Bestandteil des Verkaufsverfahrens gehört. Betont aber gleichzeitig, dass die möglichen Beihilfen in Höhe von insgesamt 74,9 Mill € elementarer Bestandteil des Kaufvertrages sind.
Das bedeutet wiederum: die Businesspläne sind entscheidend für die
Notifizierung, also zwingend Bestandteil des Gesetzgebungsverfahrens.
Die Bewertung des Käufers gerät vor diesem Hintergrund von der Hauptsache
im jetzigen Stadium der Diskussion leider zu Nebensache.
Das ist das Verschulden der Regierung. – Verweis auf die Anhörung !
 
(Meine erste Bewertung zu HNA habe ich schon in der Vergangenheit positiv
geäußert, das hat sich seit gestern nicht verändert. Trotz vieler Schwärzung –
Sie belegen eine seriöse Voraussetzung „Flughafen zu können“ auch wenn dem ganzen kein Finanzplan hinterlegt ist.
Mein Ziel, das Ziel der Christdemokaraten ist es keinesfalls auf ein
erneutes Scheitern des Verfahrens zu hoffen, oder gar durch Verzögerungen
etwa durch die beantragte Anhörung zum Gesetz einen Beitrag zu leisten.
Nein, aber wir müssen, ja wir sind als Opposition bei dieser Regierung geradezu verpflichtet Fragen zu den Zukunftsplänen des Betreibers am und mit dem Flughafen, zur Sicherung der vorhanden Arbeitsplätze, seiner Optionen, seinen möglichen Nebenabreden, seiner Finanzkraft zu stellen.
Wir sind geradezu verpflichtet Rechtssicherheit des gesamten
Verkaufsverfahrens anzumahnen.
Bis zur abschließenden Entscheidung Ende April hoffe ich, dass uns das gelingt!

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