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08.12.2017, 10:49 Uhr

Betrügerischer Fake Shops täuschen Verbraucher beim Online Einkauf besonders in der Vorweihnachtszeit

 

 Betrügerische Fake-Shops täuschen Verbraucher  beim Online Einkauf besonders in der Vorweihnachtszeit

Der Abgeordnete Alexander Licht wurde in den letzten Tagen mehrfach auf die betrügerischen Absichten über neue Medien informiert.  „ Auch unsere Region, Bürgerinnen und Bürger in Eifel, Mosel, Hunsrück, sind davon betroffen. Viel zu leichtgläubig ist immer öfter das Verbraucherverhalten. ", so der Abgeordnete  Licht. Da auch er mehrmals auf dieses wachsende Problem des "Onlinebetrugs" angesprochen wurde, bittet er nachfolgende Informationen zu beachten:

•          Wird das Produkt auffallend günstiger angeboten als in anderen Shops, ist Skepsis angebracht. Grundsätzlich gilt: Keine Vorauskasse leisten!

             Betreiber von Online-Shops sind verpflichtet, auf ihrer Internetseite im Impressum unter anderem den Firmennamen, die geographische Adresse und eine E-Mail Adresse anzugeben. Unstimmigkeiten im Impressum oder fehlende Kontaktdaten können ein Hinweis darauf sein, dass es sich um einen Fake-Shop handelt.

             Vor dem ersten Kauf gilt es, den Ruf des Unternehmens zu prüfen. Bewertungen anderer Nutzerinnen und Nutzer helfen dabei, doch auch diese sollte man kritisch lesen.

             Verwendet der Shop ein Gütesiegel, kann durch einen Mausklick auf das Siegelemblem überprüft werden, ob der Online-Shop es rechtmäßig verwendet.

             Sichere Zahlungsmethoden bieten einen guten Schutz. Am sichersten ist die Bezahlung nach Erhalt einer Rechnung oder die Erteilung einer Einzugsermächtigung, also die Zahlung per Lastschriftverfahren. Zur Wiederholung: Grundsätzlich gilt, leisten Sie keineVorauskasse!

Die Betreiber machen sich durch das Einstellen von Fake-Shops insbesondere des Warenbetrugs gemäß §263 Strafgesetzbuch strafbar. Wer Opfer eines Fake-Shops geworden ist, sollte Strafanzeige bei der nächsten Polizeidienststelle erstatten und sich umgehend bei seinem Geldinstitut erkundigen, ob es den gezahlten Kaufpreis zurückholen kann.

Weitere Informationen zum sicheren Online-Einkauf bieten Polizei und Verbraucherzentrale unter folgenden Links:

http://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/gefahren-im-internet/e-commerce/fake-shops.html

https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/online-sicher-bezahlen

Die Verbraucherzentrale hat das Thema darüber hinaus in einem unterhaltsamen Erklärfilm aufbereitet: https://www.youtube.com/watch?v=NeiGX9kNRFw

Und speziell für Seniorinnen und Senioren findet sich hier ein Video des Landeskriminalamtes in Kooperation mit OK:TV Mainz zu „Weihnachtseinkäufen im Netz“: https://www.youtube.com/watch?v=A1OBWfpN0ls&feature=youtu.be

Alexander Licht: „Weitere Auskünfte, Hilfen und  schriftliche Informationen gibt es bei den Beratungsstellen in den Polizeipräsidien sowie der Verbraucherzentrale.“

 

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